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Macht Und Herrschaft

Macht bezeichnet die Fähigkeit einer Person oder Gruppe, auf das Denken und Verhalten einzelner Personen, sozialer Gruppen oder Bevölkerungsteile so einzuwirken, dass diese sich ihren Ansichten oder Wünschen unterordnen und entsprechend verhalten. Macht ist praktisch in allen Formen des menschlichen Zusammenlebens beteiligt und bedingt auf unterschiedliche Weise das Entstehen von Sozialstrukturen mit ausdifferenzierten persönlichen, sozialen oder strukturellen Einflusspotenzialen und gesellschaftlich zugeschriebenen Positionen. WP

Macht hat derjenige, der diese Macht innehat, der sie bekommt, oder der sie sich nimmt.

Ermächtigung zu einer Macht lässt sich zunächst differenzieren in »Fremdermächtigt« und »Selbstermächtigt«.

Die Frage der Macht und der Ermächtigung ist eine fundamentale Frage, die bestimmend ist für alle Arten des zusammenlebens. Auch ist die Frage der Macht bestimmend dafür 'Wer Macht über sich selbst hat', oder wer Macht von anderen über sich einräumt; Was dann zu der Frage der Herrschaft führt.

Macht ist ein soziales Verhältnis. Macht kann man nicht für sich alleine besitzen, Macht hat man nur in Bezug auf andere.

Der Begriff Macht geht auf das althochdeutsche 'maht', dann auf das gotische 'magan' zurück, und steht für »körperliches oder seelisches 'Können' eines einzelnen« (Faber 1982: 836).

Formen von Macht

  1. Was ein Mensch, eine Menschengruppe oder die Menschheit allgemein 'vermag'
  2. Die jemandem zustehende und/oder ausgeübte Befugnis, über etwas oder andere zu bestimmen
  3. Die existente Staats- oder Regierungsgewalt, etwa im Sinne einer Macht im Staate
  4. Eine herrschende Klasse, Clique oder Elite
  5. Den Staat als Ganzes, etwa im Sinne von 'Supermacht', 'Großmacht' oder 'Kolonialmacht'
  6. Die Wirkung oder das Wirkungsvermögen von vorhandenen oder vorgestellten Verhältnissen, Eigenschaften oder Wesenheiten, etwa im Sinne einer 'Macht der Gewohnheit', 'der Liebe', 'der Vernunft', 'der Unterwelt', 'der Götter'

(vgl. Macht & Herrschaft, Peter Imbusch)

Macht kann verschiedene Facetten haben, und sehr unterschiedlich interpretiert und gedeutet werden. Manchmal wird auch etwas für 'Macht' gehalten, was im eigentlichen Sinne gar keine Macht ist, sondern eventuell nur 'eine Meinung'. Etwas zu meinen ist nicht gleich 'Macht zu haben'. Wie wir Macht interpretieren hängt von unterschiedlichen Aspekten ab, je nachdem welche Erfahrungen mit Macht und Ermächtigung wir bisher erlebt haben. Zum einen an uns selbst erlebt haben (oder denken erlebt zu haben) und zum anderen durch andere Erlebt haben, oder beobachtet haben. Weil Macht auch mit Herrschaft und Autorität zusammenhängt - und mit vielem anderen - hat jeder von uns Menschen irgendwelche Erfahrungen mit dem was man als 'Macht' bezeichnen kann.

Mit Macht in Verbindung stehende Aspekte: Kontrolle, Zwang, Einfluss, Autorität, Attraktion, Gewalt, Bestrafen, Werte, Motivation, Haltung, Regeln, Einfluss, Sozialstruktur, Befehl, Gehorsam, Unterwerfung, Unterordnen, Überzeugung, Organisation, Gruppe, Geld, Gesellschaft,…

Der Wille und das Wollen

Herrschaft schert sich nicht um ein Wollen von anderen. Soziale Verhältnisse sind bei Herrschaftsstrukturen unbedeutend. Ein Wollen anderer wird durch Herrschaftsverhalten übergangen; Ja es wird gar davon ausgegangen, dass es gar kein Wollen der Beherrschten zu geben habe.

Formale Macht

Bei Formaler Macht geht es um die Frage, wer gegenüber wem (auf welche Art) Weisungsbefugt ist, und wer sich an eine jeweilige 'Weisung' aufgrund entsprechender Macht- oder Herrschaftsverhältnissen (vermeintlich oder tatsächlich) zu halten hat, oder hätte.

Das Weisungs- oder Anordnungsrecht ist in Organisationen (Unternehmen und öffentlicher Verwaltung) das Recht, anderen Stellen, Aufgabenträgern oder Rechtssubjekten vorzuschreiben, welche Handlungen vorzunehmen und welche zu unterlassen sind. WP

Formale Macht bezeichnet ein Machtverhältnis, das auf auf eine bestimmte (rechtliche, verwalterische, bürokratische) Form aufgebaut ist. Aufgrund einer Formalen Macht entsteht gegebenenfalls ein Dienstherren-verhältnis WP Dienstherr.

Monetäre Macht

Die für uns oft zugänglichsten Aspekte von Macht hängen unter anderen mit der Macht zusammen, die 'Geld' auf uns hat, oder sagen wir es anders 'Der Macht - die wir Geld bereit sind zu geben' -- Oder auch bereit sind zu opfern. Alles was mit Geld zu tun hat erweckt den Anschein 'Absolute und Totale Macht zu haben'. Das liegt eventuell daran, dass die momentane Gesellschaftsordnung so aufgebaut ist, diese 'Macht des Geldes' an jeder nur erdenklichen Stelle die Menschen - die in einer Gesellschaftsordnung leben und dort ihre Erfahrungen machen, diese Macht auf existenzielle Art zu vermitteln. 'Geld hat man zu haben' ~ Wer kein Geld hat, der hat keine Weltreichweite; der kann keine Wirkung entfalten. Keine Fremdwirkung, aber auch keine Selbstwirkung. Selbstwirksamkeit hängt oftmals mit dem vorhanden sein von Geldwerten zusammen. Und diese korrelationen erschaffen einen einprägsamen Eindruck von Macht. Es macht den Anschein, als ob 'Geld alle nur erdenkliche Macht hat, auch die Macht Menschen sterben zu lassen, oder ihnen die Welt zu Füßen zu legen'; Und dieser Eindruck entsteht vielleicht dadurch, dass es genau so ist, in unseren Gesellschaftsordnungen, die eben auf monetäre Werte als Basis aufgebaut sind.

Herrschaft

Herrschaft ist eine Beziehung zwischen zwei rechtsungleichen sozialen Klassen. Herrschaft wird sozialwissenschaftlich nach dem Soziologen Max Weber definiert: „Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“ Im Gegensatz zur „Macht“ setzt Herrschaft nach Weber Legitimität voraus, die erst durch die Akzeptanz der Herrschenden durch die Beherrschten sichergestellt wird (Legitimitätsglauben). Dieter Nohlens Lexikon der Politik definiert Herrschaft als „asymmetrische soziale Beziehung mit stabilisierter Verhaltenserwartung, wonach die Anordnungen einer übergeordneten Instanz von deren Adressaten befolgt werden“. WP

Herrschaft enthält den Begriff 'Herr':

Herr (althochdeutsch heriro, hèrero, hèrro) ist die schon im 9. Jahrhundert substantivisch gebrauchte Komparativform von hehr (her) und bezeichnete zunächst nur die Höhergestellten gegenüber den Geringeren, die den Knechten Befehlenden. WP

Es bedeutet 'ein höher gestellt sein' gegenüber geringeren. Bezeichnet also eine Soziale Klasse von Menschen, bei denen sich etwas anders verhält (in der Vorstellung jener, anders verhalten soll), als bei anderen.

Herrschaftsverhältnis

Revision: 16
(created) 02.01.2020 | (edit) 06.01.2020
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