Als Menschen leben wir in einer kulturellen Umgebung, die durch unsere menschliche Geistigkeit entsteht. Indem Menschen auf kultureller Ebene und Geistiger Ebene Wirkungen in eine Welt setzen entsteht durch Interaktion eine Gesellschaft. In dieser Gesellschaft entwickelte sich ein Rechtssystem, das wiederum verschiedene Vorgänge und auch Kulturtechniken hervorbrachte. Durch praktizieren von sozialer Interaktion, und durch verschiedene andere Umstände die eine solche Interaktion hervorbrachte und hervorbringt entstehen verschiedene Vorstellungen einer Rechtskultur. Mit der Zeit entwickelte sich daraus ein Rechtskulturwesen, (das "Jus") - in dem Katalogartige Deklarationen verschiedener Rechtskulturaspekte entwickelt, festgehalten und auch mit Hilfe einer Staatsgewalt durchgesetzt werden.
Eine Berechtigung ist eine Befugnis, die jemandem eingeräumt wird (vgl. WP), diese Befugnis findet auf unterschiedlichen Ebenen - in unterschiedlichen Kontexten statt, und ist gewöhnlich verbunden mit Kompetenzen, die einem jemand im Rahmen Organisatorischer Umstände eingeräumt werden.
Ein Berechtigungskulturwesen baut Aspekte eines Umgangs, eines Tuns und Wirkungen untereinander auf Berechtigungen auf.
Wird eine solche Berechtigung einseitig durch Formale Aspekte deklariert und eventuell auch "per Dekret" im Rahmen Formaler Methoden einseitig festgelegt, dann kann dies weitreichende negative Folgen haben, die weit über Verwaltungsaspekte hinaus reichen.
Ein Berechtigungswesen verankert rechtliche Konstrukte eines Zugangs zu bestimmten Bereichen der Teilhabe und auch Tätigkeiten an einer Formalen Entscheidung ob jemand "dabei sein darf" oder ausgeschlossen wird.
Wird jemand »von etwas« ausgeschlossen, dann ist eine Teilhabe an diesem etwas für denjenigen kaum oder gar nicht Möglich. Wird jemand zugelassen für eine Teilhabe, dann kann derjenige aufgrund einer erfolgten Berechtigung, also einem Rechtsgrund "Teilhaben" an einem "etwas".
Berechtigungswesen: bürokratische Ordnung, in der nur durch Prüfungen erworbene amtliche Befugnisse gewertet werden. Quelle: Duden.de
Amtliche Berechtigung ist die Grundlage eines Berechtigungswesens. Der Bürokrat entscheidet dabei über Berechtigung oder nicht Berechtigung von etwas. Grundlage der Berechtigung ist meist eine Prüfung, oder irgendeine meist ähnliche Methode irgend ein Rechtsgrund für eine auszustellende Berechtigung zu deklarieren.
Durch eine Berechtigungsstruktur wird aufgrund eines Rechtsgrundes - der auf eine vorher deklarierte Begründung aufbaut Zugang zu einem festgelegten Aspekt gewährt, oder verweigert.
Berechtigung basiert auf „amtlichen Befugnissen„ im Rahmen einer (wie auch immer gearteten) Bürokratischen Ordnung.
Die Ordnungsvorstellungen der (Befugnisse ausgebenden) Bürokraten sind entscheidend dafür wie sich die Konstrukte der Berechtigungen ergeben, nicht ergeben, oder gar explizit abgelehnt
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